Startseite / Ratgeber / Was ist nach der Beerdigung zu tun?
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkasse, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Urkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Das Zentralmeldeamt wird vom zuständigen Standesamt über jeden Todesfall informiert und dadurch abgemeldet. Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen abgeschlossen waren, müssen gelöst oder geändert werden.
Dies betrifft unter anderem:
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